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Anlage 1 zu den AGB: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

Stand: 06.10.2026

zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und Martin Holzmann, Aigen 6, 4972 Utzenaich als Auftragsverarbeiter. Der Vertrag wird mit Annahme der AGB geschlossen und endet mit dem Nutzungsvertrag.

1. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen den Dienst ArbeitszeitMaschine.net zur Personal- und Rollenplanung bereit. Er speichert die Planungsdaten, berechnet daraus Kennzahlen und Übersichten, zeigt sie berechtigten Benutzern an, sichert und löscht sie. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt.

KategorieInhalt
Betroffene PersonenBeschäftigte, künftige und ausgeschiedene Beschäftigte sowie sonstige Personen, die der Verantwortliche in seine Planung aufnimmt; weitere Benutzer, denen der Verantwortliche Zugriff gewährt
DatenartenVor- und Nachname; Beschäftigungsausmaß in VZÄ je Monat; Beginn und Ende des Dienstverhältnisses; Zugehörigkeit zu Organisationseinheiten; Rollenzuordnungen mit VZÄ je Monat; freiwilliger Info-Text je Mitarbeiter; Notizen zu Rollen; E-Mail-Adressen weiterer Benutzer
Keine Verarbeitung vonbesonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO und Daten nach Art. 10 DSGVO (§ 5 Abs. 3 AGB)
Ort der Verarbeitungausschließlich im Europäischen Wirtschaftsraum

2. Pflichten des Auftragsverarbeiters

  1. Er verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Als Weisung gelten die AGB und die Bedienung des Dienstes durch den Verantwortlichen; weitere Weisungen erteilt dieser per E-Mail. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit.
  2. Er verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit (§ 6 DSG).
  3. Er trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Punkt 6 und passt sie dem Stand der Technik an, ohne das Schutzniveau zu senken.
  4. Er unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12–22 DSGVO) sowie bei den Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO. Wendet sich eine betroffene Person direkt an ihn, leitet er die Anfrage unverzüglich weiter.
  5. Er meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, möglichst binnen 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit sie vorliegen.
  6. Er stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zum Nachweis dieser Pflichten zur Verfügung. Überprüfungen erfolgen in erster Linie durch schriftliche Auskunft; eine Vor-Ort-Prüfung ist mit 30 Tagen Vorankündigung, während üblicher Geschäftszeiten und auf Kosten des Verantwortlichen möglich.

3. Unterauftragsverarbeiter

  1. Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Derzeit ist dies:
    UnterauftragsverarbeiterLeistungOrt
    Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, DeutschlandServerbetrieb (Infrastruktur)Rechenzentrum Falkenstein, Deutschland
  1. Der Auftragsverarbeiter informiert über einen geplanten neuen oder ersetzten Unterauftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher per E-Mail. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; dann kann jede Seite den Vertrag nach § 12 AGB beenden.
  2. Der Auftragsverarbeiter erlegt Unterauftragsverarbeitern dieselben Datenschutzpflichten auf wie in diesem Vertrag.

4. Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Rechtsgrundlage, die Information der Betroffenen und eine allenfalls nötige Betriebsvereinbarung nach §§ 96, 96a ArbVG. Er informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt.

5. Rückgabe und Löschung

Nach Ende des Nutzungsvertrags löscht der Auftragsverarbeiter die Daten binnen 30 Tagen, sofern keine Pflicht zur Speicherung besteht. Bis dahin übergibt er dem Verantwortlichen auf Verlangen eine Kopie in einem gängigen maschinenlesbaren Format. In den Sicherungen werden die Daten spätestens 14 Tage nach der Löschung überschrieben. Organisationen, die der Verantwortliche selbst im Dienst löscht, werden sofort und vollständig entfernt.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

SchutzzielMaßnahme
ZutrittServer in einem Rechenzentrum von Hetzner mit Zutrittskontrolle, Videoüberwachung und Zertifizierung nach ISO/IEC 27001
ZugangAdministration nur per SSH mit Schlüssel; Anwendung und Datenbank nur lokal erreichbar, nach außen nur HTTPS
ZugriffRechte je Organisation (Lesen, Bearbeiten, Eigentümer), im Server geprüft; fremde Organisationen sind nicht sichtbar (Antwort 404); Löschen einer Organisation nur mit Passwort
TrennungMandantentrennung in der Datenbank selbst: alle Planungstabellen tragen die Organisations-ID und sind über zusammengesetzte Fremdschlüssel verbunden
AnmeldungPasswörter als Argon2id-Hash; Mindestregel 8 Zeichen mit Buchstabe, Ziffer und Sonderzeichen; Sperre nach wiederholten Fehlversuchen für 15 Minuten
SitzungenZufallswert im Sitzungskeks (httpOnly, Secure, SameSite=Lax); in der Datenbank steht nur dessen SHA-256-Hash; Ablauf um Mitternacht (Wiener Zeit) am Tag der Anmeldung
VerschlüsselungTransport per TLS; E-Mail-Adressen in der Datenbank mit AES-256-GCM verschlüsselt; Schlüssel getrennt von Datenbank und Sicherungen verwahrt
Weitergabekeine eingebundenen Dienste Dritter im Browser: keine Tracker, keine Werbung, keine externen Schriften oder Skripte
Verfügbarkeittägliche Datenbanksicherung mit automatischer Prüfung auf Lesbarkeit und Vollständigkeit; Aufbewahrung 14 Tage; Kopie an einem zweiten Ort
Integritätautomatische Prüfungen der Anwendung vor jeder Auslieferung, darunter die Trennung der Mandanten
ÜberprüfungÜberprüfung der Maßnahmen bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jährlich